Zweiter Karate
DAN Grad
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Kenntnisse |
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Der Anwärter hat auf Verlangen der Prüfungskommission nachzuweisen, dass er die verlangten Prüfungsanforderungen der vorangegangenen Prüfungsprogramme in Theorie und Praxis erfüllt. | |
Kihon |
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Soweit keine Ausgangsstellung vorgeschrieben ist, kann
sie frei gewählt werden.
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Kombinationen |
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Kumite |
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Karatemäßige Selbstverteidigung |
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Gegen Angriffe ohne und mit Waffen | |
Kata |
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2 Kata nach freier Wahl, wovon eine Kata nicht aus dem
Programm für den ersten Dan-Grad sein darf Z.B. Tekki 2, Tekki 3,
Bassai-Sho, Nijushiho, Unsu, Gojushiho Sho oder Dai, Wankan, Sochin,
Jitte, Kanku-Sho usw.
Die Kata aus den Prüfungen für Kyu-Grade und aus der Prüfung zum 1. Dan-Grad sind auf Verlangen der Prüfungskommission zu zeigen und werden ebenfalls bewertet. |
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Wettkampfregeln |
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Beherrschung der Wettkampfregeln in Theorie
und Praxis
Besitz einer gültigen B-Kampfrichterlizenz. |
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Fortbildungslehrgänge |
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Nachweis anerkannter Fortbildungslehrgänge von mindestens 10 Stunden innerhalb der letzten 12 Monate. | |
Kenntnis in erster Hilfe |
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Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe innerhalb der letzten 12 Monate. | |
Kommentar |
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Der / die Karateka soll gegenüber dem Shodan seine / ihre technischen Fähigkeiten, das Karatespezifische Wissen und die mentale Einstellung zum Budosport erkennbar vertieft haben. | |
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